In der EnEV 2009 § 6 ist festgelegt das die zu errichtenden Gebäude so auszuführen sind, dass die Genäudehülle einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den Regeln der Technik abgedichtet und der erforderliche Mindestluftwechsel aus Gründen der Gesundheit und Beheizung sichergestellt ist.
In der DIN 1946-6:2009-05 wird die Lüftung zum Feuchteschutz beschrieben, diese muss Nutzer unabhängig und dauerhaft gewährleistet sein.
Eine lufttechnische Maßnahme in der Modernisierung bietet hier der Einsatz des Fensterfalzlüfters AEROMAT mini zur Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6.
Die Nachrüstung ist bei einer sehr großen Anzahl der am Markt vorhandenen Fenstersysteme möglich. Die Montage erfolgt ohne großen Aufwand und ist leicht umzusetzen. Der Lüfter benötigt keine Stromversorgung und ist auch deshalb in keiner Betriebskostenabrechnung zu finden.